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Mehr Frauen am Steuer sowie weitere Umwälzungen in der Logistikbranche
Teil 3: Verkehrs/ LKW-Kontrolle: Was darf das BAG/ Polizei?
Hingegen darf ein Handy nicht beschlagnahmt werden, da es
Verkehrs/ LKW-Kontrolle: Was darf das BAG/ Polizei?
A1 Richtung Hamburg: Tote bei Unfall mit Lkw-Geisterfahrer
Müdigkeit und Unaufmerksamkeit verursachen die meisten Lkw-Unfälle
LKW-Führerschein ab 2013 erst mit 21 Jahren
Gesetz über die Grundqualifikation
Globale Lkw-Industrie
Dieselmotoren bei Maut entlasten
ADR - Maßnahmen bei einem Unfall oder Notfall
Marode Bremsen am Lkw
FREIBURG Verkehrspolizei zieht italienischen Lkw aus dem Verkehr
Die Freiburger Verkehrspolizei hat einen italienischen Lkw aus dem Verkehr gezogen, weil bei ihm mehrfach gebrochene Bremsscheiben festgestellt wurden. Das Fahrzeug wurde in eine Werkstatt gebracht, der Fahrer muss ein Bußgeld bezahlen. Pikant an der Kontrolle: Der Laster hatte 15 Tonnen Fracht eines namhaften Bremsenherstellers geladen.
LKW-Fahrer deckt Gammelfleisch-Skandal auf
Lkw fährt in Restaurant
Faustregeln Lkw-Überholvorgänge
Faustregeln für regelkonforme Lkw-Überholvorgänge (August 2010)
Die Faustregeln des OLG Hamm - 45 Sekunden - bzw. - 10 km/h - gelten weiterhin
Das OLG-Hamm hat schon im November 2008 Faustformeln für das regelkonforme Überholen von Lkw festgelegt. Diese werden mittlerweile immer wieder durch andere Gerichtsurteile bestätigt.
Grundsatz: Überholen darf nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, eine Behinderung des nachfolgenden Verkehrs durch lang andauernde Überholvorgänge zu vermeiden.
Folgende Faustformeln gelten:
a) Dauert der Überholvorgang länger als 45 Sekunden oder
b) liegt die Differenzgeschwindigkeit zwischen dem Überholenden und dem Überholten unter 10 km/h
und andere Verkehrsteilnehmer (meist Pkw) werden dadurch behindert
iiegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 StVO vor und kann mit einem Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt geahndet werden.
Anmerkung: Dieses Urteil bezog sich auf eine zweispurige Autobahn mit viel Verkehr auf beiden Fahrspuren. Sicherlich muss immer der Einzelfall berücksichtigt werden. Bsp: Überholen zur Nachtzeit mit sehr wenig Verkehr oder das Überholen auf einer dreispurigen Autobahn, welche dem Pkw-Fahrer die Möglichkeit lässt auf die dritte Spur auszuweichen.
Wilde Verfolgungsfahrt von LKW und Polizei
Schorndorf.
Zu einer filmreichen wilden Flucht vor der Polizei kam es gestern Vormittag. Sieben Streifenwagen waren im Einsatz, um einen renitenten LKW-Fahrer endlich in Ebersbach zu stellen. „Wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt“, heißt es im Polizeibericht.
Auf seiner 20 Kilometer langen Flucht hatte ein 63-jähriger Mann aus Schorndorf mit seinem weißen Lkw, Fiat Ducato, etliche Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet. Ein Polizeibeamter wäre beinahe vom Fiat erfasst worden
Gegen 11:30 Uhr war einer Streifenbesatzung der Polizeihundeführerstaffel in Schorndorf der Fiatfahrer aufgefallen, da er seinen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Als sie ihn in der Benzstraße anhalten wollten, beschleunigte er. Er bog in die Arnoldstraße ab und fuhr kreuz und quer durch Wohnsiedlungen, links und rechts der Gmünder Straße bis zur Göppinger Straße. Auf seinem Fluchtweg Richtung Oberberken umkurvte der Flüchtige trotz Überholverbot und Gegenverkehr mehrere vor ihm Fahrende.
Inzwischen hatte eine weitere Streifenbesatzung aufgeschlossen, die den Flüchtigen ebenfalls mit Blaulicht und Martinshorn verfolgte. Die Flucht führte durch Oberberken, das er mit deutlich über 100 Sachen durchfuhr. Am Ortsende hielt der 63-Jährige an der Verkehrsinsel links vorbei und überholte einen Linienbus. Ein Lkw-Fahrer stieg voll ins Eisen, um den Frontalcrash zu verhindern.
Weiter ging’s mit kriminell hohem Karacho Richtung Göppingen. Die Polizisten mussten Überholversuche abbrechen, da der Höllenfahrer durch Lenkbewegungen versuchte, den Streifenwagen von der Straße zu drängen. In einer Linkskurve schnitt er die Kurve, zum Glück konnte ein Motorradfahrer gerade noch nach rechts ziehen. Beim Ex-Bundeswehrdepot bog er in den Wald ab und fuhr über Feldwege Richtung Nassachtal. Beim Waldparkplatz „Bärentobel“ musste sich eine Fußgängerin mit ihrem Hund mit einem Sprung über einen Abhang retten. In Uhingen bog er in das Industriegebiet „Unterer Wasen“ ab. Als er bemerkte, dass er sich in die Sackgasse verrannt hatte, wendete er. Eine Streifenbesatzung hatte ihr Fahrzeug inzwischen quer gestellt. Der Fiat-Lenker hielt auf den ausgestiegenen Beifahrer zu. Nur durch die geistesgegenwärtige Reaktion des Fahrers, der stark beschleunigte und durch den Sprung des Beifahrers zurück in den Streifenwagen blieben die Polizisten unverletzt.
Sieben Streifenbesatzungen von Waiblingen und Göppingen brauchte es, um den Mann zu stoppen. Bei der Festnahme leistete er keinen Widerstand. Einen Führerschein hat er nicht. Deshalb habe er sich zur Flucht entschieden. Im droht nun ein Strafverfahren, unter anderem wegen Straßenverkehrsgefährdung
Unfallflucht oder Bemerkbarkeit eines LKW Unfalls
LKW-Straftaten und ihre Folgen
Der LKW-Fahrer M. fährt mit seinen LKW auf der rechten Fahrspur der Autobahn. Er nähert sich einem Roller-Fahrer, der mit seinem Roller auf der rechten Seite der rechten Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h fährt. M. entschließt sich, diesen Roller zu überholen. Da es ihm wegen anderer Fahrzeuge auf der linken Fahrspur nicht möglich ist, auf diese Fahrspur vollständig überzuwechseln und so den Roller zu überholen, entschließt er sich dazu, an dem Roller auf der rechten Fahrspur "vorbeizuziehen".
Hierbei verschätzt er sich und hält nicht den erforderlichen Abstand bei der Vorbeifahrt zu dem Roller ein, er fährt gegen den Roller (im Kennzeichen des Rollers sind später die Schrauben der Stoßstange des LKWs eingedrückt).
Der Roller-Fahrer stürzt. Hier bei erleidet er unter anderem einen offenen Oberschenkel-Bruch. Es kommt zu einer schweren Infektion, das Bein wird amputiert.
Der Roller-Fahrer - 25 Jahre alt, Ausbildung gerade abgeschlossen - ist zunächst arbeits- und berufsunfähig, er muss eine Umschulung auf einen anderen Beruf (welchen?) durchführen.
Im Namen des Volkes
Urteil:
Sechs Monate Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung, Strafaussetzung zur Bewährung, drei Jahre Bewährungszeit, Geldauflage von 5000 ? in monatlichen Raten zu je 250 ? (zu zahlen an den Roller-Fahrer), der Führerschein wird eingezogen, die Verwaltungsbehörde wird angewiesen nicht vor Ablauf von drei Jahren eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
LKW Versicherung - Tarife
Die Eingruppierungen in die verschiedenen Tarife unterliegen aber anderen Bestimmungen als bei einem normalen Pkw. So ist neben der eigentlichen Größe des LKWs, also der Nutzlast des Lastkraftwagens, die PS Zahl.......
Lkw hat noch Potenzial
Prognose: Der Durchschnittsverbrauch von Schwer-Lkw könnte bis zum
Jahr 2030 um knapp 20 Prozent sinken. Laut einer Studie von Shell und
dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) sollen sich die
Fahrleistungen von Lastwagen im gleichen Zeitraum verdoppeln.
Die Verkehrsleistung von Nutzfahrzeugen wird sich von 670 Milliarden Tonnenkilometer im Jahr 2008 auf 1.000 Milliarden Tonnenkilometer im Jahr 2030 erhöhen. Dies geht aus einer Studie hervor, die Experten des Mineralölkonzerns Shell in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt
(DLR) erstellt haben. »Auch wenn Pkw in Deutschland heute 85 Prozent der Gesamtfahrleistung erbringen und gut zwei Drittel der Kraftstoffe verbrauchen, wird die Bedeutung des Lkw in den kommenden Jahren zunehmen«, sagte Chef-Volkswirt Dr. Jörg Adolf von Shell bei der Präsentation der Studie in Berlin. »Vor allem die Fahrleistungen von schweren Lkw und Zugmaschinen steigen stark an – sie werden sich bis 2030 nahezu verdoppeln«, sagte der wissenschaftliche Projektleiter auf Seiten des DLR, Andreas Lischke. Seine Vorhersage beruht unter anderem auf
der fortgeschriebenen Verkehrsprognose 2025 der Bundesregierung und berücksichtigt auch die jüngeren Entwicklungen auf dem deutschen Nutzfahrzeugmarkt. Seit Anfang der 1990er Jahre ist der Gesamtbestand an Nutzfahrzeugen von rund 1,5 Millionen um zwei Drittel auf zirka 2,5 Millionen Einheiten angestiegen. Im Jahr 2030 könnten es bis zu drei Millionen Fahrzeuge sein. Besonders stark entwickelten sich in den letzten 20 Jahren die Segmente Transporter und Sattelzugmaschinen, die sich jeweils verdoppelt haben. Es
sei damit zu rechnen, dass sich dieser Trend fortsetzt. Für Kraftstoffverbrauch und CO2- Emissionen entwickelten die Autoren zwei Szenarien. In der moderaten Variante ging man davon aus, dass sich aktuelle Technologietrends im bisherigen
Tempo kontinuierlich weiter fortsetzen. So sollen bei den Fahrzeugkomponenten
Motor und Getriebe je nach Typ noch zwischen acht und zehn Prozent Kraftstoffersparnis möglich sein. Vor allem bei leichten Nutzfahrzeugen werde sich der Einsatz von Hybrid- und Elektrokonzepten positiv auf die Verbrauchsbilanz auswirken, während beim Fernverkehr mit Sattelzügen die Sparpotenziale aufgrund
des Fahrprofils geringer seien. Leichtbau und verbesserte Aerodynamik könnten mit weiteren zwei Prozent (Zugmaschinen bis zu fünf Prozent) zur Effizienzverbesserung beitragen, Fahrerschulungen und Assistenzsysteme mit noch einmal zwischen drei und fünf Prozent. Unter Berücksichtigung von sich überschneidenden Sparpotenzialen prognostiziert Shell insgesamt eine mögliche Einsparung von 23 Prozent bei leichten Nutzfahrzeugen und 19 Prozent bei Sattelzugmaschinen gegenüber dem heutigen Durchschnittsverbrauch. Im Alternativszenario gingen die Autoren von ambitionierteren Annahmen aus. So setzen sie vor allem bei den leichten Nutzfahrzeugen durch Hybridisierung und kürzere Haltedauern auf noch
größere Einsparpotenziale (minus 20 Prozent), bei den Sattelzügen ließen sich durch verbesserte Aerodynamik und Fahrweisen zusätzliche Effizienzsteigerungen (minus sieben Prozent) erreichen. Diese könnten jedoch nur dann erzielt werden, wenn sich das Tempo des technischen Fortschritts erhöhe. Zudem müsste die Politik die
Rahmenbedingungen für die Umsetzung neuer Spartechnologien schaffen, beispielsweise durch die Zulassung veränderter Abmessungen. Auf Nachfrage erklärte Lischke, dass mögliche neue Fahrzeugkonzepte wie Euro-Combi-Lastzüge aber nicht in die Modellrechnung eingeflossen seien. Neben den fahrzeugseitigen Maßnahmen könnte laut Shell-Studie auch der Bereich Kraftstoffe einen nicht unerheblichen Beitrag zur Effizienzsteigerung im Bereich der CO2-Bilanz leisten. Biokraftstoffe könnten eine Treibhausgasreduktion von beachtlichen 45 Prozent gegenüber mineralischem Diesel erreichen. Allerdings bleibe die Verträglichkeit mit der bekannten Motoren- und Abgastechnologie problematisch. So erwarten die Forscher für das Jahr 2030 einen Biokraftstoffanteil von zwölf Prozent im konservativen Szenario und von 20 Prozent in der ambitionierten Variante. Unabhängig von der betrachteten Szenario-Variante werden die genannten Einsparungen bei Verbrauch und CO2-Ausstoß die erwartete Zunahme bei der Gesamtfahrleistung im Straßengüterverkehr nicht kompensieren können. Die Autoren gehen – auch aufgrund eines noch deutlicheren Rückgangs im Pkw-Segment – davon aus, dass der Anteil des Güterkraftverkehrs an den straßenverkehrsbedingten
CO2-Emissionen von heute 29 Prozent auf einen Wert zwischen 45 und 47 Prozent im Jahr 2030 ansteigen wird.
Fazit des Forscherteams: Die größten Sparpotenziale liegen aus heutiger Sicht in der Weiterentwicklung des Selbstzünders, dem Einsatz moderner Fahrzeugtechnik und der Verwendung von Biokraftstoffen. Technologische Verbesserungen allein reichten
aber nicht aus, um die absoluten Emissionen des Straßengüterverkehrs zu senken. Hierfür müsste der weitere Anstieg der Lkw-Fahrleistungen durch eine verbesserte Auslastung der Fahrzeuge – sprich größere Ladevolumina je Fahrzeugkilometer – gedämpft werden. Quelle: Shell LKW Studie transaktuell
LKW Geschwindigkeit Bundesstraße
Geschwindigkeitsüberschreitung LKW ab 3,5 To ( u. PKW und LKW bis 3.5 To jeweils mit Anhänger )( Toleranz bei Diagrammscheibe 6 Km ) Bundesstraße s.u.
Bis 10 Km/h
Innerorts 20 €
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11 -15 Km/h
Innerorts 30 €
Außerorts 25 €
Bis 15 km/ h
Für mehr als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt ( ggf. Pause nach erster Überschreitung machen- neuer Fahrtantritt !! )
Auch auf der Bundesstraße !, z. Bsp 5 Minuten + X = 6 bis 7 Km vor der Kontrollstelle ! )
Innerorts 80 € 1 PKT
Außerorts 70 € 1 PKT
16 -20 Km/h
Innerorts 80 € 1 PKT
Außerorts 70 € 1 PKT
21 -25 Km/h
Innerorts 95 € 1 PKT
Außerorts 80 € 1 PKT
26 -30 Km/h
Innerorts 140 € 3 PKT 1 Monat FV
Außerorts 95 € 3 PKT
31 -40 Km/h
Innerorts 200 € 3 PKT 1 Monat FV
Außerorts 160 € 3 PKT 1 Monat FV
41 -50 Km/h
Innerorts 280 € 4 PKT 2 Monate FV
Außerorts 240 € 3 PKT 1 Monat FV
51 -60 Km/h
Innerorts 480 € 4 PKT 3 Monate FV
Außerorts 440 € 3 PKT 2 Monate FV
Über 60 Km/h
Innerorts 680 € 4 PKT 3 Monate FV
Außerorts 600 € 4 PKT 3 Monate FV
Geschwindigkeitsüberschreitung LKW gefährliche Güter und Omnibus
Bis 10 Km/h
Außer bei Überschreitung für mehr als 5 min Dauer oder in mehr als zwie Fällen nach Fahrtantritt ( Tip :Pause machen nach erstem Verstoß machen- neuer Fahrtantritt )
Innerorts 35 €
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11 -15 Km/h
Außer bei Überschreitung für mehr als 5 min Dauer oder in mehr als zwie Fällen nach Fahrtantritt ( Tip :Pause machen nach erstem Verstoß machen- neuer Fahrtantritt )
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Außerorts 35 €
Bis 15 km/ h
Für mehr als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt ( ggf. Pause nach erster Überschreitung machen- neuer Fahrtantritt !! )
Innerorts 160 € 1 PKT
Außerorts 120 € 1 PKT
16 -20 Km/h
Innerorts 160 € 1 PKT
Außerorts 120 € 1 PKT
21 -25 Km/h
Innerorts 200 € 2 PKT 1 Monat FV
Außerorts 100 € 2 PKT
26 -30 Km/h
Innerorts 280 € 3 PKT 1 Monat FV
Außerorts 240 € 3 PKT 1 Monat FV
31 -40 Km/h
Innerorts 360 € 3 PKT 2 Monate FV
Außerorts 320 € 3 PKT 1 Monat FV
41 -50 Km/h
Innerorts 480 € 4 PKT 3 Monate FV
Außerorts 400 € 3 PKT 2 Monate FV
51 -60 Km/h
Innerorts 600 € 4 PKT 3 Monate FV
Außerorts 560 € 3 PKT 3 Monate FV
Über 60 Km/h
Innerorts 760 € 4 PKT 3 Monate FV
Außerorts 680 € 4 PKT 3 Monate FV
Führerscheinverlust bei Lenkzeitverstoß
Entzug des Führerscheins bei Lenkzeitverstoß und Gefährdung
Beschluß: In der Strafsache gegen.,… beschließt das Amtsgericht Hamburg, Abt. 244 durch Richter am Amtsgericht ( AG Hamburg Az. 244 Gs 16 / 08 )
Dem Beschuldigten wird die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen vorläufig entzogen. Die Beschlagnahme des Führerscheins wird damit angeordnet ( § 111 a StPO )
GRÜNDE
Es sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass dem Beschuldigten im Hauptverfahren die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen wird ( § 69 StGB )
Der Beschuldigte hat nach Aktenlage am 25.1.08 gegen 18.32 Uhr eine Sattelzugmaschine, amtliches Kennzeichen …. geführt, obwohl er übermüdet war und die Lenk- und Ruhezeiten überschritten hatte
Dadurch hat der Beschuldigte auf der Autobahn A7 ( Elbtunnel ) einen Verkehrsunfall mit Fremdschaden in Höhe von 8000 € verursacht und ist eines Vergehens nach § 315 c StGB Abs. 1 Nr. B, Abs. 3 verdächtig.
Der Beschuldigte war damit nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen. Es liegt ein Regelfall der Entziehung der Fahrerlaubnis vor ( § 69 II StGB ) Gegen diesen Beschluß ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig. Richter am Amtsgericht J.
Der Betroffene, bzw. sein Verteidiger hat gegen die durch die Polizei am Unfallort vorgenommene Beschlagnahme des Führerscheins Widerspruch erhoben und gegen den Beschluss des Amtgserichts Beschwerde eingelegt, sodass die Sache derzeit beim LG Hamburg der Berichterstatterin vorliegt. Dem Betroffenen, als selbstfahrender Unternehmer, wurde damit erst einmal die Existenzgrundlage entzogen. Diese Tatsache interessiert nicht. Woraus das Gericht den dringenden Tatverdacht herleitet, findet sich nicht im Beschluß. Akteneinsicht kann derzeit nicht gewährt werden, da sich das Landgericht mit der Sache zunächst beschäftigen muss. Selbst wenn das Landgericht die Beschlagnahme aufhebt,
Es stellt sich die Frage, ob die Tatsache der Verkürzung der Ruhezeit oder Überschreitung der Lenkzeit unter einer Gefährdung für Leib oder Leben eines anderen Menschen ( Beifahrer ! ) oder fremde Sachen von bedeutendem Wert den vorsätzlichen oder fahrlässigen Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung eröffnet, womit die Verkürzung der Ruhezeit, bzw. Überschreitung der Lenkzeit einer Alkoholfahrt gleichkommt und die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen wird. Damit kann man parallel zur Alkoholfahrt zu einer Wertung gelangen, die quasi je nach Verkürzung der Ruhezeit zu einem anderen Strafmaß gelangt.
Fahrzeugelektrik bleibt Pannenursache Nummer eins
Von Januar bis Juni 2010 sind 30,2 Prozent aller Einsätze des ADAC Truck Services auf das Konto defekter Elektrik beziehungsweise Elektronik gegangen. Im Vorjahreszeitraum lag der Anteil bei 30,5 Prozent. Vor allem der harte Winter machte den empfindlichen Bauteilen zu schaffen, weshalb die Zahl der Panneneinsätze von Januar bis März um 20 Prozent höher lag als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Auf dem zweiten Rang der Pannenursachen liegen die Reifen, die für 27,4 Prozent aller liegengebliebenen Nutzfahrzeuge verantwortlich gewesen sind. Gegenüber dem Vergleichszeitraum entspricht das einem Plus von einem Prozentpunkt. Den dritten Platz belegen die Motorschäden mit einem Anteil von 21,9 Prozent, ein Plus von 0,8 Prozentpunkten. Danach folgen mit großem Abstand die Bremsen, Betriebs- und Zusatzstoffe, der Aufbau und der Antriebsstrang.
Fahrtenschreiber Manipulation
Punkte kann man mittels Fälschung technischer Aufzeichnungen ordentlich sammeln. Liegt z.Bsp. ein Fall des Urkundenfäschung vor, gibt es gleich an der Zahl fünf. Liegen mehrere Verstöße vor, sprich mehrere Manipualtionen multipliziert sich die Sache, wenn Tatmehrheit vorliegt ( sechs Fälle in Tatmehrheit = 6 x 5 Pkt ) Ihr Verteidiger sollte Anhatspumkte suchen, die für eine Tateinheit sprechen.
Nichts desto trotz gilt seit dem 18.8.05 nachfolgende Regelung:
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern (§ 22b StVG)
Der neue Paragraph gilt seit 18. 8. 2005.
Abs 1 lautet:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug
ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät
oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem
ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung
aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen
überlässt.
3.1. Missbrauch von Wegstreckenzählern (Abs 1 Nr 1)
Wegstreckenzähler sind Meßgeräte, welche die vom Kraftfahrzeug
zurückgelegte, durch Abrollen von Fahrzeugrädern bestimmten Umfangs
gemessene Wegstrecke anzeigen (Eichordnung 1988 Anlage 18 Abschnitt 1, BGBl
I 1988 Nr 43 Anlageband S 83 ff). Nach der Eichordnung zählen möglicherweise
nicht nur Geräte mit einem Zählwerk ohne Nullstelleinrichtung, sondern auch
Geräte mit einer Nullstelleneinrichtung ("Tageskilometerzähler") zu den
Wegstreckenzählern. Diese Gruppe wird man durch teleologische Reduktion aus
dem Tatbestand ausnehmen, da sie nicht zur Täuschung von Käufern oder
Schadensversicherern dienen können. - Weitere Regelungen enthält die VO
(EWG) Nr 3821/85 in Anhang I Abschnitt II und III. Danach muss das
EG-Kontrollgerät [Wegstreckenzähler in diesem Sinn sind nur die nicht
rückstellbaren Geräte Wegstreckenzähler - auch im Sinn des § 57 III StVZO,
von dem die Gesetzesbegründung spricht.
Wegstreckenzähler zeigen den Kilometerstand an, den das Fahrzeug tatsächlich
bisher zurückgelegt hat ("Kilometerzähler"), § 57 III StVZO. Der
Kilometerstand spielt eine Rolle für den Wert des Fahrzeugs, etwa beim Kauf
oder der Schadensberechnung, aber auch für den Preis bei Miet- und
Leasingfahrzeugen. Der Gesetzgeber sieht im Zurückdrehen eine
Vorbereitungshandlung für Betrug und stellt es deshalb unter Strafe.
Tatbestandsmerkmale:
* Wegstreckenzähler, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist
* Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang (also nicht: das Unterlassen
einer Reparatur, wenn
das Gerät ohne Einwirkung von außen falsch misst)
* fehlerhaftes Ergebnis der Messung
* Ursächlichkeit der Einwirkung auf das Ergebnis ("Beeinflussung")
* Vorsatz hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale
3.2. Missbrauch von Geschwindigkeitsbegrenzern (Abs 1 Nr 2)
Der Gesetzgeber meint die Geschwindigkeitsbegrenzer, mit denen bestimmte
Lkws und Busse ausgerüstet sein müssen. § 57c StVZO schreibt vor, dass dies
für Kraftomnibusse, Lkws, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer
zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t gilt, und zwar für
Omnibusse bei einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, für die anderen
Fahrzeuge einschließlich aller Toleranzen von 90 km/h. Die Begrenzer müssen
so beschaffen sein, dass sie nicht ausgeschaltet werden können.
3.3. Verselbständigte Vorbereitungshandlung nach Abs 1 Nr 3.
3.4. Tätige Reue nach Abs 2 mit der Folge der Straffreiheit.
Einziehung der Beziehungsgegenstände nach Abs 3.

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